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Jun 11, 2024

Leitfaden zur Ausrüstung in Zählerkästen

Einführung

Wenn eine Stromversorgung in einem Wohngebäude oder einem ähnlichen Gebäude verlegt wird, verlangt der Inhaber der Host-Vertriebslizenz die Bereitstellung eines geeigneten Gehäuses an der Serviceposition, um die Aufnahme- und Messgeräteausrüstung unterzubringen. Obwohl dieses Gehäuse mit der Immobilie geliefert wird, legt der Händler fest, dass darin nur Geräte installiert werden dürfen, die dem Händler und Messstellenbetreiber (MOP) gehören.

Branchenleitfaden zur Bereitstellung von Zählergehäusen

Die Energy Networks Association (ENA) ist die Organisation, die Energienetze im Vereinigten Königreich und Irland vertritt. Die ENA bietet Leitlinien in Anhang B (Räumliche Anforderungen für die Gesamtstrommessung) ihrer Veröffentlichung Energieempfehlung G87. Ausgabe 2: 2015 – Richtlinien für die Bereitstellung von Niederspannungsanschlüssen an Mehrfamilienhäuser (EREC G87) zur Mindestraumbereitstellung in Zählergehäusen. Dies ist in Abb. 1 zusammengefasst. Abb. 1.

ENA EREC G87-Leitfaden zur Installation der gesamten Strommessgeräteausrüstung an der Serviceposition

Es ist zu beachten, dass die Anordnung der Geräte gemäß EREC G87 und wie in Abb. 1 gezeigt nur zur Veranschaulichung dient. Die ENA erkennt in ihren Leitlinien an, dass ein Ansatz der „besten Raumnutzung“ basierend auf bestimmten Umständen und der zu installierenden Ausrüstung gewählt werden kann. Dennoch wird in den Leitlinien auch darauf hingewiesen, dass diese Mindestraumanforderungen den Einbau weiterer zusätzlicher Kundengeräte nicht zulassen.

Einzelne Verteilnetzbetreiber (VNB) werden ihre eigenen Richtlinien zur Bereitstellung von Platz in Zählergehäusen als Bedingung in ihrem „Anschlussangebot“ an Kunden herausgeben. Diese Leitlinien basieren zwar auf den Informationen in EREC G87, können jedoch variieren. Typischerweise ist der Raum viergeteilt, wie in Abb. 2 dargestellt. Die Leitlinien für zusätzliche Kundenausrüstung unterscheiden sich jedoch nicht von denen von EREC G87, wie in Abb. 2 zu sehen ist.

Abb. 2. Typische VNB-Empfehlung für die Platzaufteilung innerhalb eines Zählerkastengehäuses

Dieser Rat hat aufgrund des Smart-Meter-Einführungsprogramms an Bedeutung gewonnen, da einige moderne Zähler und zugehörige Geräte mehr Platz beanspruchen können als die Zähler, die sie ersetzen. Darüber hinaus wird es immer üblicher, dass Wohngebäude oder ähnliche Gebäude mit dreiphasigen Anschlüssen ausgestattet werden, um künftige Entwicklungen in der Stromversorgung zu erleichtern, wie z. B. „Prosuming“ und die Einführung von Netzen, die von Verteilernetzbetreibern (VNB) betrieben werden. Dies führt zwangsläufig zu einem höheren Platzbedarf für die Ausrüstung an der Einlaufposition.

Installation elektrischer Geräte im Zählergehäuse

Zunehmend installieren Auftragnehmer Geräte, die nicht direkt mit den Versorgungs- und Messanordnungen in Verbindung stehen, in Zählergehäusen an der Serviceposition. Es gibt Belege (siehe Abbildung 3), dass Installateure von Ladegeräten für Elektrofahrzeuge externe Zählergehäuse als geeigneten Ort für die Installation von Geräten wie Anschlusskästen/Anschlüssen in den Zähleranschlüssen, Trennschaltern und kleinen Verbrauchereinheiten ansehen.

Abb. 3. Ausrüstung im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Ladepunkten für Elektrofahrzeuge, die in externen Zählergehäusen installiert sind

In manchen Fällen wurde die Durchführung der Arbeiten möglicherweise vom Grundstückseigentümer oder Bewohner befürwortet, da dadurch die Notwendigkeit vermieden wird, oft ästhetisch unschöne Elektrogehäuse an der Außenseite des Grundstücks zu installieren.

Auswirkungen für den Kunden

Wenn der VNB oder der MOP ein Haus oder ein ähnliches Gebäude aufsuchen muss und innerhalb eines zugelassenen Zählergehäuses auf Geräte stößt, die nicht für Versorgungs- oder Messzwecke verwendet werden, kann dies folgende Arbeitsaktivitäten verhindern:

In solchen Fällen, in denen nicht genügend Platz im Zählergehäuse vorhanden ist, können die geplanten Austausch- oder Modernisierungsarbeiten erst durchgeführt werden, wenn ausreichend Platz darin zur Verfügung steht.

Die ENA hat folgende Stellungnahme abgegeben:

Darüber hinaus wird dies durch Leitlinien des Ministeriums für Unternehmens-, Energie- und Industriestrategie in Abschnitt 2.9 seiner Veröffentlichung „Smart Meter Guidance for Domestic New Builds – Guidance for Developers and Architects“ unterstützt und ist für alle relevant, die an der Spezifikation von Messstandorten beteiligt sind Neubaugelände, das unten wiedergegeben ist:

„Externe Zählerkästen/Schränke sollten nur Geräte enthalten, die erforderlich sind, um eine sichere Strom- (oder Gas-)Versorgung der Räumlichkeiten zu ermöglichen, wie in den einschlägigen Vorschriften festgelegt.

Zu den Elementen, die in Stromzählerkästen/-schränken installiert werden dürfen, gehören: die örtliche Trennvorrichtung (z. B. Hauptsicherung), der Stromzähler und der Kommunikationsknoten und können eine ein- oder zweipolige Trennvorrichtung (installiert zwischen den Stromzählern) umfassen Zähler und Verbrauchereinheit).

Wenn daher die Richtlinien der in diesem Artikel besprochenen Organisationen ignoriert werden, um künftige Modernisierungsarbeiten zu verhindern, wird der Kunde vom DNO/MOP angewiesen, eine entsprechend kompetente Person mit der Entfernung und Neupositionierung der ungeeigneten Ausrüstung zu beauftragen – alles auf Kosten des Kunden und möglicherweise zu einem Reputationsschaden für den vorherigen Installateur führen.

Zusammenfassung

An der Serviceposition eines Betriebsgeländes kann ein Zählergehäuse vorgesehen werden, um die Installation der Ansaug- und Messgeräteausrüstung zu ermöglichen. Die Platzzuweisung für dieses Gehäuse ermöglicht den Austausch von Geräten mit abgelaufener Lebensdauer, die Installation von Smart-Meter-Geräten und eine gewisse zukünftige Erweiterung der Versorgungskapazität.

Im Zählergehäuse sollten nur Ansaug- und Dosiergeräte installiert werden, da kein Platz für die Unterbringung zusätzlicher Geräte vorhanden ist, die nicht mit diesen Funktionen verbunden sind.

Wenn ein DNO oder MOP vor Ort ist, um Arbeiten an seiner Ausrüstung durchzuführen, und im Zählergehäuse nicht genügend Platz zur Verfügung steht, können die Arbeiten nicht fortgesetzt werden. Der Kunde muss (auf eigene Kosten) die Entfernung nicht damit verbundener Geräte organisieren, um den für die auszuführenden Arbeiten erforderlichen Raum zu schaffen.

NICEIC empfiehlt Elektroinstallateuren dringend, keine anderen Geräte in Zählergehäusen zu installieren.

EinführungBranchenleitfaden zur Bereitstellung von ZählergehäusenENA EREC G87-Leitfaden zur Installation der gesamten Strommessgeräteausrüstung an der ServicepositionAbb. 2. Typische VNB-Empfehlung für die Platzaufteilung innerhalb eines ZählerkastengehäusesInstallation elektrischer Geräte im ZählergehäuseAbb. 3. Ausrüstung im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Ladepunkten für Elektrofahrzeuge, die in externen Zählergehäusen installiert sindAuswirkungen für den Kunden„Externe Zählerkästen/Schränke sollten nur Geräte enthalten, die erforderlich sind, um eine sichere Strom- (oder Gas-)Versorgung der Räumlichkeiten zu ermöglichen, wie in den einschlägigen Vorschriften festgelegt.Zu den Elementen, die in Stromzählerkästen/-schränken installiert werden dürfen, gehören: die örtliche Trennvorrichtung (z. B. Hauptsicherung), der Stromzähler und der Kommunikationsknoten und können eine ein- oder zweipolige Trennvorrichtung (installiert zwischen den Stromzählern) umfassen Zähler und Verbrauchereinheit).ZusammenfassungNICEIC empfiehlt Elektroinstallateuren dringend, keine anderen Geräte in Zählergehäusen zu installieren.
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